Drogenberatung

Infos zur Beratung in der aktuellen Situation

  • Bitte betreten Sie die Einrichtung nur mit Mundschutz.
  • Desinfizieren Sie sich die Hände mit Hilfe des Spenders im Eingangsbereich.
  • Halten Sie Abstand (mind. 1,5m) zu anderen Menschen.

Unsere Zentrale (0421 98979-0) erreichen Sie zu den folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9:00 Uhr-12:00 Uhr und  13:00-16:00 Uhr
Freitag von 9:00-12:00 Uhr

Beratung

In der Drogenberatung informieren und beraten wir Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit beginnendem, problematischem und abhängigem Drogenkonsum (Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamine, Crystal, „legal highs“).

Bei Problemen mit/durch ausschließlich Alkohol wenden Sie sich bitte an ein Beratungszentrum in Ihrem Stadtteil.

(Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://psychnavi-bremen.de/ )

In unserer Fachstelle Medienabhängigkeit  unterstützen Menschen mit problematischem Medienkonsum jeden Alters.

Auch Angehörige und andere Mitbetroffene wie Arbeitgeber*innen oder Lehrer*innen finden bei uns Unterstützung.

Darüber hinaus finden auch Menschen mit einem problematischen Umgang mit Glückspielen bei der im Sporlederhaus ansässigen  Fachstelle Glückspielsucht eine kompetente Beratung.

Unsere Beratungen erfolgen kostenlos und vertraulich. Unsere Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht. Um einen schnellen und Zugang zu unseren Beratungsleistungen zu ermöglichen, bieten wir an beiden Standorten offene Sprechstunden an. In diese kann jede*r (Betroffene, Angehörige, Eltern, Kolleg*innen etc.) zu einem ersten Beratungsgespräch ohne Anmeldung kommen.

In weiteren Beratungsgesprächen erarbeiten die Mitarbeiter*innen gemeinsam mit den Ratsuchenden Lösungsansätze für die bestehenden Suchtprobleme und beantragen ggf. weiterführende Hilfen. Familienmitglieder und andere Bezugspersonen erhalten Unterstützung in ihrem Umgang mit den suchtgefährdeten oder süchtigen Angehörigen.

Psychosoziale Begleitung für Substituierte

Das Angebot richtet sich an drogenabhängige Menschen, die an einem ärztlich verordneten Substitutionsprogramm in Bremen teilnehmen.

Psychosoziale Begleitung erfolgt nach den von der Bremer Drogenhilfe erarbeiteten Standards durch eine_n Berater_in der Suchthilfezentren.

Art und Umfang der Psychosozialen Begleitung richten sich nach Ihrer individuellen Situation und Ihren spezifischen Bedürfnissen:

• Einzelgespräche sowie Gruppenangebot • Vermittlung in weiterführende Angebote wie z. B. Betreutes Wohnen oder Rehabilitationsmaßnahmen

• Kooperation und fachlicher Austausch mit den substituierenden Ärzten und Ärztinnen • Hilfestellung in den Bereichen Arbeit, Beschäftigung und berufliche Orientierung. Wir unterstützen Sie bei:

• Der Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten • Reduzierung von Beikonsum • Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisensituationen • Umsetzung neuer Lebensperspektiven

• Regelung von Behörden- und Justizangelegenheiten • Freizeitgestaltung • ambulanten Abdosierung Ablauf:

• Ihr Substitutionsarzt/ Ihre Substitutionsärztin stellt Ihnen eine Überweisung („gelben Schein“) zur Drogenberatung aus.

• Sie nehmen telefonisch oder persönlich Kontakt zum Suchthilfezentrum auf und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.

• In Ihrem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mögliche Hilfebedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten.

• Ergeben sich Hilfebedarfe, planen Sie mit uns gemeinsam das weitere Vorgehen und vereinbaren einen neuen Termin.

• Die Ergebnisse der Hilfebedarfsermittlung werden Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin nach Schweigepflichtentbindung zur Verfügung gestellt.

Beratung gem. § 16a SGB II

Die ASHB erbringt Suchtberatung auch im Auftrag des Jobcenters Bremen in Form der Fachberatung gem. § 16a SGB II.

Dieses Verfahren soll die Eingliederung für Erwerbsfähige in das Erwerbsleben unterstützen und wird vom Jobcenter mit einem sogenannten Pendelbrief eingeleitet. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie suchtkrank oder suchtgefährdet sind, Leistungen nach dem SGB II beziehen, erwerbsfähig sind und wenn ihre Suchtproblematik die Eingliederung in das Erwerbsleben erheblich erschwert.

Die Beratung muss geeignet sein, ihre Vermittlungschancen im Einzelfall zu verbessern. Die Fachberatung ist in mehrere Phasen untergliedert. Es ist vom Einzelfall abhängig, welche Phasen tatsächlich durchlaufen werden müssen.

Die Beratung kann folgende Elemente umfassen: Einzelberatung zur Klärung der persönlichen Situation und Diagnosestellung sowie Informationen über das Behandlungsangebot, ggf. direkte Hilfen zur sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung oder Vermittlung in medizinische und/oder sozialpädagogische Behandlungs-bzw. Betreuungsmaßnahmen.

Vermittlung in weitergehende Hilfen

Stationäre Entgiftungsbehandlung
Eine Entzugsbehandlung kann der erste Schritt zum Erreichen einer stabilen Abstinenz sein. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Vorbereitung des stationären Aufenthaltes und erstellen bei Bedarf einen entsprechenden Hilfeplan. Voraussetzung für die Aufnahme einer stationären Entgiftungsbehandlung unter der Kostenträgerschaft Ihrer Krankenkasse ist eine schriftliche Krankenhaus-Überweisung Ihres Arztes. Die ASHB berät Sie bei der Auswahl anschließender Maßnahmen wie Betreutes Wohnen oder medizinische Rehabilitation. Manchmal kann auch eine Teilentgiftung notwendig werden, z. B. bei einer Substitutionsbehandlung. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne auch zu Maßnahmen für eine stabile Beigebrauchsfreiheit.

Ambulante, ganztägig-ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation
Eine Entwöhnungsbehandlung ist häufig für das Erreichen einer stabilen Abstinenz notwendig. Die Entwöhnungsbehandlung erfolgt in Form einer medizinischen Rehabilitation überwiegend unter der Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung. Die ASHB berät Sie bei der Auswahl der geeigneten Rehabilitationsmaßnahme, unterstützt Sie bei der Beantragung der Maßnahme bei der Rentenversicherung und bereitet Sie auf die Therapie vor. Es stehen ambulante, ganztägig-ambulante und stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Auswahl und es gibt Kombinationsmodelle dieser Rehabilitationsformen, z. B. Kombi Nord. Eine stationäre Rehabilitation hält die umfangsreichsten Therapiebausteine vor und hilft bei der umfassenden Aufarbeitung des Suchtgeschehens. Hier ist im Schutz des Abstandes von den alten Suchtritualen auch die begleitende Aufarbeitung weiterer psychischer Störungen möglich und es werden umfangreiche Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung vorgehalten. Für arbeitslose Rehabilitanden mit hoher Rückfallgefährdung ist im Anschluss noch eine Adaptionsbehandlung möglich, die speziell bei der beruflichen und gesellschaftlichen Reintegration unterstützt. Während der ganztägig-ambulanten Rehabilitation kann man ähnlich umfangreiche Therapiebausteine wie bei der stationären Reha in Anspruch nehmen, kehrt aber abends in das gewohnte Umfeld zurück. Dies setzt eine Abstinenzfähigkeit im häuslichen Umfeld und ein stützendes soziales Umfeld voraus.Die ambulante Rehabilitation hält sehr viel weniger Therapiebausteine vor und findet zumeist berufsbegleitend in den Abendstunden statt. Sie setzt eine hohe Abstinenzfähigkeit und eine stützendes soziales Umfeld voraus.

Betreutes Wohnen
Die ASHB vermittelt Eingliederungshilfemaßnahmen und erstellt im Auftrag der Stadt Bremen Gutachten im Rahmen des Gesamtplanverfahrens (§ 58 SGB XII). Verschiedene Maßnahmen des ambulant oder stationär Betreuten Wohnens können nach intensiver Beratung vermittelt werden. Nach festgelegten Fristen erfolgen Bilanzgespräche bzw. erneute Begutachtungen, in denen der Betreuungsverlauf nachvollzogen und überprüft wird, ob die Betreuungsziele erreicht sind oder verändert werden müssen.

Suchtberatung im Rahmen von Inklusion

Seit Jahresbeginn bietet die Ambulante Suchthilfe Bremen Suchtberatung für Menschen mit Lernschwierigkeiten an. Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Menschen aus ihren Unterstützungssystemen (zum Beispiel Angehörige und Fachkräfte der Behindertenhilfe).

Beraten wird zu legalen Substanzen (wie Alkohol), illegalen Substanzen (wie Cannabis oder Kokain) und zu Verhaltenssüchten (wie einem problematischem Medienkonsum).

Sie können einfach einen Termin vereinbaren. Ihre Ansprechpartnerin ist Henrike Kuhn. Sie ist unter 0421 98979-64 oder henrike.kuhn@ash-bremen.de zu erreichen.

Das Haus ist barrierefrei. Die Beratung kann auch aufsuchend in Anspruch genommen werden.

FRED – Interventionsprogramm für erstauffällige Drogenkonsumenten

Die Ambulante Suchthilfe Bremen bietet in Kooperation mit dem Roten Kreuz jetzt FRED, eine Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten an! Das FRED-Angebot der Ambulanten Suchthilfe Bremen richtet sich an Erwachsene. Für Jugendliche bietet das DRK FRED an. Weiterlesen